Euer Event, Szene und Party Portal für Bielefeld, Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden- Lübbecke, Paderborn

      Username:
   
      Passwort:
   
      autologin:
   
   

wer hat lust paintball zu spielen
Gehe zu Seite 1, 2, 3  Weiter
 
Neue Antwort erstellen    www.owl-go.de Foren-übersicht -> Sport
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
xstephanx



Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 48
Wohnort: extertal

BeitragVerfasst am: 16.05.2005, 22:54    Titel: wer hat lust paintball zu spielen

wir suchen mitspieler egal ob männlich oder weiblich
und ihr müsst über 18 jahre alt sein
wenn ihr lust bekommen habt dann meldet euch einfach und schaut euch die sache mal an


Zuletzt bearbeitet von xstephanx am 25.05.2005, 15:18, insgesamt 3-mal bearbeitet
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 18.05.2005, 04:32    Titel:

sach mal, hast du überhaupt ne Ahnung was ihr da tut???
ist euer feld mit nem Netz umhangen??
ist sicher gestellt das kein ball das gelände verlassen kann?
ist das euer grundstück auf dem ihr da spielt, sprich befiredetetes besitztum?
habt ihr nen chrony mit dem ihr die geschwindigkeit eurer markierer messen könnt? denn du weißt ja bestimmt das ihr nur max. 214 fps spielen dürft, oder??


wenn du einer dieser fragen mit NEIN beantworten mußt, dann macht ihr euch strafbar! und das wird nicht lustig! sind z.b. eure markierer über 214fps eingestellt bedeutet das unerlaubter waffenbesitz!
wenn ihr pech habt ist ratz fatz das SEK da..
DAS IST KEIN WITZ!!!!! Ausrufezeichen Ausrufezeichen
guck mal unter www.pbforum.de..
da steht alles zum Thema Paintball!
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 18.05.2005, 13:39    Titel:

das gelände gehört mir und die makierer haben alle einen f stempel also die deutsche zulassung und ich habe mich bei uns auf dem amt erkundigt mann brauch kein netz wenn die bälle das gelände nicht verlassen und bei 30 hektar ist das nicht möglich außerdem sperren wir den wald mit flatterband und schilder ab
alle auflagen erfüllt
hast du sonst noch fragen
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 18.05.2005, 15:22    Titel:

wie stellt ihr eure markierer auf die vorgeschriebenen 214fps ein? habt ihr nen chrony?

und nur flatterband reicht garantiert nicht! und netze müßt ihr in jedem fall auch haben! und wenn du 1000hektar hast... netze sind plicht!!!!!!!!
jeder der dir was anderes sagt hat keine ahnung! spätestens wenn ihr nem spaziergänger nen auge weggeschossen habt und euer leben lang zahlen dürft, wirst du einsichtig sein!!!
SAFTEY FIRST!!!
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 18.05.2005, 17:22    Titel:

softair is geiler
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 18.05.2005, 18:40    Titel:

die bälle fliegen keine hundert meter und ein netz ist keine pflicht vielleicht solltest du dich mal schlau machen bevor du sachen verbreitest die so nicht stimmen also reicht flatterband und schilder
und der markierer ist so eingestellt das er 214 fps nicht überschreitet
was ein serien markiere schon schaft
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 18.05.2005, 23:48    Titel:

alter.... ob die geschwindigkeit wohl schwankt bei unterschiedlicher paint..
und wie habt ihr sie den auf 214fps eingestellt??

und auch wenn die bälle keine 100 meter weit fliegen, MUßT du trotzdem netze aufhängen! ich weiß wovon ich rede! bin doch kein anfänger..
du solltest nicht hier so nen aufruf starten, wenn du die allgemeinheit gefährdest und andere zu ner straftat verleiten weil sie keine ahnung haben!
geh auf nen gescheitest feld, da haste mehr spaß dran!

und nein airsoft ist nicht geiler! Auf den Arm nehmen Geschockt
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 19.05.2005, 00:03    Titel:

Intresse besteht im moment fahren ich nach Braunschweig und spiele da mit Kumpels aus Hildesheim. Ob die Jungs nach BS fahren oder hierher kommen das ist das selbe und der Platz ist auch nicht so prall daMeld dich doch mal wenn ihr spielt. Geb dir mal meine ICQ NUMMER 252807088


Gruß Ghost

No Risk No Fun
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 19.05.2005, 15:19    Titel:

interesse besteht auch ...
...allerdings stimmt es - netze müssen um das gesamte spielfeld sein!
von daher besteht erst interesse, wenn euer feld rechtlich einwandfrei ist Winken
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 19.05.2005, 19:38    Titel:

endlich mal ne vernünftige aussage hier....
an die jenigen die an Paintball interessiert sind einfach mal auf www.honkx.de rein gucken!
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 20.05.2005, 14:02    Titel: so viel dazu

ich war heute beim zuständigem ordnungsamt und es gibt kein gesetz in dem steht das netze verwendet werden müssen
es dürfen nur keine unbeteiligten zu schaden kommen das heißt wenn das gelände groß raümig abgesperrt ist dann reicht das oder wie seht ihr das
und 100 meter um das spielfeld sollte wohl reichen zumal noch büsche und sträucher drum her rum wachsen
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 22.05.2005, 11:49    Titel:

hmmmm... ja nee, ist klar! diese seppels aufm amt haben doch noch weniger ahnung als du! die wissen doch nicht mal was gemeint war...
aber es wird immer unverbesserliche auf dieser welt geben! kann nur hoffen das keiner sooooo blöd ist und auf eurem illegalen feld anfängt zu zocken und das pech hat das gerade dann die grün weißen vorbei kommen!
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 22.05.2005, 13:29    Titel:

ich war so gar bei der polizei und die hat mir das gleiche erzählt ich habe lansam das gefühl das du jemand bist der die weisheit mit löffeln gefressen hat aber es muß ja auch leute geben die alles besser wissen und ich habe so jemanden in diesem forum getroffen was machst du als nächstes schlecht
ich wünsche dir viel spaß weiser mann
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 22.05.2005, 16:21    Titel:

bullshit....
ich versuche nur zu verhindern das der schlechte ruf den paintball hat nicht noch schlechter wird! dadurch das irgendwelche hirnies nen illegales feld betreiben und erwischt werden, wird es den leuten die versuchen nen legales auf zumachen, noch schwieriger gemacht!
ob du in den knast kommst für so nen scheiß ist mir doch latte...
mir gehts darum paintball sauber zu halten!
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 22.05.2005, 20:53    Titel: ganz nett

also das hört sich nich schlecht an!!!

auch wenn das wegen dem weisen mann hier sich doch blöd liest... wenn er doch nachgefragt hat...
sonst klärt das doch wo anders als hier... bitte! *fleh*
also ich für meinen teil habe auch ein kleines prob mit den blauen flecken hinterher... spielt ihr das vielleicht auch mit "farbbomben" so wie wasserbomben nur mit farbe mein ich jetzt...

so wie in dem Film "10 dinge die ich an dir hasse" das hätte mich jetzt doch n büschen mehr interessiert...

oh und dann hab ich noch gehört das das wegen irgendwelchen gesetzen die dann anscheindend keiner kennt bis her nur in Holland gespielt wurde...
*schulterzuck* kp... hab nur gehört...
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 22.05.2005, 21:55    Titel:

ja beim paintball gibts blaue flecke...

und paintball ist in D nicht verboten! es hat nur sehr strenge auflagen um es offiziell spielen zu dürfen!
er mag sich zwar erkundigt haben...aber die wahrscheinlichkeit das diese leute aufm amt oder die grün weißen keine ahnung haben ist sehr groß!
denn wer kennt paintball schon... gehört haben alle schon mal davon.. mehr aber nicht!

ja diese farbbomben gibt es! aber die werden nur bei waldspielen benutzt... wenn überhaupt!
beim Paintball gibt es sowas nicht! Paintball wird auf nem sog. Sup Air Feld gespielt...
aber das zu erklären dauert nen bissel arg lang!
ich hab hier 2 links gesetzt! da findet man ALLES was zum Thema Paintball wissen will!
Nur zur Info:
Gotcha = Waldspiele in Flecktarn o.ä.
Paintball = Sup Air

der weise Mann
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 23.05.2005, 08:07    Titel:

Sehr interessant meine Herren, sehr interesant.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 23.05.2005, 11:38    Titel:

also wenn du wirklich vom BKA bist dann äußer dich doch mal richtig dazu!
ansonsten....PSSSSTTTT
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 23.05.2005, 19:32    Titel: lest euch das mal durch

DIE 8 GOLDENEN REGELN ZUR ERÖFFNUNG EINES PAINTBALLFELDES



Viele Spieler bemängeln in Deutschland die Situation, daß es zu wenige Spielfelder gibt und versuchen ein eigenes Spielgelände zu eröffnen. Einige nur um mit einigen Freunden spielen zu können, andere sehen eine erste Möglichkeit in die Selbständigkeit und würden gerne nach einer Testphase Ihr Hobby zum Beruf machen.

Die generelle Meinung in Deutschland, ein Spielfeld zu eröffnen sei schwierig oder unmöglich, ist falsch.

Nun ein paar Worte zu meiner Person. Mein Name ist Stephan Wildemann, und ich habe über 10 Jahre Erfahrung sowohl als Spieler als auch in meiner Funktion als Gründer des ältesten 100% auf Paintball spezialisierten Großhandels in Deutschland, OPM Paintball Supplies. Vor diesem Hintergrund beschäftige ich mich seit 10 Jahren mit der Eröffnung von Paintballspielfeldern in Deutschland. In dieser Zeit habe ich viele Spielfelder gesehen, die von den Behörden wieder geschlossen wurden. Das hat sowohl in der Öffentlichkeit, als auch bei vielen Paintballspielern zu der falschen Annahme geführt, daß das Paintballspielen an sich bzw. das Eröffnen von Spielfeldern verboten sei. Diese generelle Meinung ist falsch.

Ich habe mich vor ca. 2 Jahren nochmals sehr intensiv mit den Gerichtsurteilen bzw. den abschlägigen Bescheiden der einzelnen Behörden beschäftigt und habe eine Strategie erarbeitet, die es ermöglicht, Spielfelder auch in einem überregulierten Land wie Deutschland zu eröffnen.

Die Unwissenheit um wichtige grundlegende Gesetze und Verordnungen, die bei der Eröffnung eines Spielfeldes zu beachten sind, führen oftmals zur sofortigen Schließung des Geländes.

Daher ist der wichtigste Grundsatz:

Halte ich mich an die Vorgaben, die aus geltendem Recht entstehen,
kann man mein Spielfeld nicht schließen.

Ich werde mich im nachfolgenden Text schwerpunktmäßig mit den Themen:

· Das Waffengesetz
· Wahl des geeigneten Grundstücks
· Öffentliches Spielen

beschäftigen.

Das Waffengesetz:

Dem Waffengesetz wird von vielen Spielern nicht die nötige Aufmerksamkeit geschenkt, das kann zu Fehlverhalten führen.

Im weiteren Verlauf werdet Ihr sehen, das Euch das Waffengesetz auf Schritt und Tritt beim Paintballspielen begleitet. Es ist sinnvoll, eine Ausgabe des Waffenrechts zu besitzen und zumindest wenn ihr zum Paintballspielen fahrt, im Auto zu haben, damit, falls Ihr in eine Kontrolle geratet, den zuständigen Ordnungskräften belegen könnt, das Ihr Euch im Rahmen der rechtlichen Vorschriften verhaltet.
Das erscheint Euch komisch? Vielleicht ist es das auch, aber gerade im Umgang mit Waffen sind viele Menschen sehr skeptisch und haben falsche Vorstellungen.
Im Laufe der letzen 10 Jahre habe ich schon öfter haarsträubende Fehler, auch bei Ordnungskräften, erlebt.

Kauft den Beck´schen Kurz Kommentar zum Waffenrecht ISBN 3 406 33748 1
und führt ihn, wenn Ihr Euer Hobby ausüben möchtet, mit Euch.

Paintballwaffen werden von vielen Spielern im alltäglichen Sprachgebrauch als Markierer bezeichnet. Das mag im Außenverhältnis zu Nichtspielern sinnvoll erscheinen, um das negative Image, welche Waffen in Deutschland im allgemeinen haben, nicht nach außen zu tragen. Dabei kann leicht übersehen werden, das wir ein strenges Waffenrecht haben, welches Fehlverhalten mit teilweise erheblichen Strafen belegt.

Paintballmarkierer sind Waffen, daher werde ich im weiteren Text auch nur noch über Waffen reden, um die Bedeutung klar herauszustellen.

§ 1 WaffG (1) definiert Paintballmarkierer als Waffen.

Also müssen wir im Umgang mit Paintballmarkierern das Waffengesetz uneingeschränkt beachten.

Paintballs dagegen sind laut WaffG keine Munition, daher sind die Gesetze für Munition nicht zu beachten.

Paintballwaffen mit einer max. Mündungsenergie von 7,5 Joule (umgerechnet 210 Fuß pro Sekunde(fps)) tragen als Kennzeichen die Kaliberangabe sowie einen F-Stempel in einem gleichmäßigen Fünfeck und dürfen ab 18 Jahre frei erworben werden. Siehe §§ 33/34 WaffG.

Laut §44 WaffG. darf grundsätzlich nur auf genehmigunspflichtigen Schießstätten geschossen werden.
Allerdings gilt für Paintballwaffen bis 7,5 Joule (210fps) eine Ausnahme im §45 WaffG.

Hier heißt es

Schießen
$45 (1) Wer außerhalb von Schießstätten mit einer Schußwaffe.. schießen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
....
(6) Die Absätze 1-5 sind nicht anzuwenden
....
2. Auf das Schießen durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum
(a) mit Schußwaffen deren geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird.... .

und in den Fällen der Buchstaben (a) und (b) wenn die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das heißt im Klartext

Für das Schießen von Painballwaffen auf einem Paintballspielfeld sind die Vorschriften für eine Schießstätte nach §§44/45 WaffG, nicht zu beachten und es ist auch keine weitere waffenrechtliche Erlaubnis notwendig,

wenn
· die Waffen maximal 7,5 Joule Mündungsenergie haben. (ca. 210 fps). Dies erfüllen Paintballwaffen in der Regel
· es gewährleistet ist das die Paintballs das Gelände auf keinen Fall verlassen können.
· man das Hausrecht oder die Erlaubnis des Hausrechtsinhabers hat.

Klingt nicht so schwierig, oder?

Zu immer wiederkehrenden Streitigkeiten führt die Aussage befriedetes Besitztum. Einfaches Absperrband alleine reicht mit Sicherheit nicht aus.

Sinnvoll ist ein mind. 3 Meter hoher Zaun aus speziellem Paintballfangnetz. Somit ist eine ausreichende Befriedung gesichert, zum anderen reicht je nach Geländebeschaffenheit, ein normaler Zaun mit ausreichend Zwischenraum zum Spielfeld quasi eine Sicherheitszone aus um zu Gewährleisten das niemand durch umherfliegende Paintballs ernsthaft verletzt oder auch nur gestört werden kann. An kritischen Stellen sollte man den Zaun auf 5,50m bis 6m erhöhen.

Hausrecht erwirbt man durch Kauf oder anmieten eines Geländes. Natürlich kann jemand Euch das Gelände auch kostenfrei zur Verfügung stellen. Dann solltet ihr aber schriftlich nachweisen können, das Ihr das Gelände betreten und benutzen dürft. Diese Genehmigung sollte zumindest in Kopie immer mitgeführt werden, wenn ihr auf dem Paintballgelände seit, damit falls es zu einer Kontrolle kommt, Ihr Euch legitimieren könnt.


Öffentlichkeit

Öffentliche Paintballspielfelder existieren in ganz Europa, es wird in England und Frankreich in großen Stadien gespielt, einzig in Deutschland gehen einige Richter davon aus, das Paintballspielen die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet, da es unmoralisch sei. Daher wird öffentliches Paintballspielen in der Regel untersagt. Hierzu ist im Anhang ein Gutachten beigelegt, das die ordnungsrechtliche Einordnung von Paintball, sowie die sich daraus ergebenden Anforderungen genau aufweist. Es hat sich aber auch gezeigt, das viele Gemeinden und Kommunen das Paintballspiel auf einem ordentlich geführten Gelände begrüßen und öffentliches Spiel und Werbung für solches nicht grundsätzlich ablehnen. Die hier aufgeführten Ratschläge sollen versuchen eine nahezu lückenlose Hilfestellung zum erfolgreichen eröffnen eines Spielgeländes zu geben um größtmögliche Investitionssicherheit zu gewährleisten.

Ein Spielfeld darf in der Regel keinen Öffentlichkeitsbezug aufweisen
Was heißt das für den Betrieb eines Paintballspielfeldes?

· Ihr seid dafür verantwortlich, daß niemand Euer Paintballspiel beobachten darf, der nicht eindeutig und nachweisbar zu eurer Spielergruppe gehört.

· Ihr seid dafür verantwortlich, daß niemand bei Euch Paintballspielen darf, der nicht eindeutig und nachweisbar zu Eurer Spielergruppe gehört.

· Ihr seid dafür verantwortlich, daß niemand Kenntnis davon bekommt, sei es durch Werbung oder Mundpropaganda, das Ihr auf Eurem Paintballspielfeld Paintball spielt, der nicht eindeutig und nachweisbar zu Eurer Spielergruppe gehört.

Hier noch einige weiterführende Erklärungen zu den oben genannten Stichpunkten:

· Das Gelände darf nicht von außen einsehbar oder für Fremde begehbar sein. Dies stellt sonst einen unzulässigen Öffentlichkeitsbezug dar.
· Jedwede Form von Werbung für Paintballveranstaltungen oder -einrichtungen sollte unterbleiben, jedenfalls soweit sie einen nicht bestimmten, klar definierten und eingrenzbaren Personenkreis "aufruft" bzw. diesem empfiehlt, dem Paintballspiel nachzugehen, sei es im Internet, in Fachzeitungen oder anderen Medien, soweit diese frei zugänglich sind. Also in der Mitgliederzeitschrift meines Paintballclubs darf ich werben, oder im Internet eine spezielle Seite, die nur meinen Mitgliedern über Paßwort zugänglich ist, darf ich nutzen.
· Nur die Mitglieder des Paintballvereins haben Zutritt auf das Paintballspielfeld. Dabei muß es sich nicht um einen eingetragenen Paintballverein handeln. (!!!!)
· Es muß vermieden werden, das durch die Darstellung in Publikationen des Vereins bei Außenstehenden auch nur der Eindruck entstehen könnte, das Spielfeld könne auch von nicht dem jeweiligen Verein angehörigen Personen für Paintballspiele genutzt werden.
· Die oben aufgeführten Punkte werden nicht in allen Bundesländern so strikt gehandhabt, allerdings tut Ihr gut daran, auch wenn Ihr in einem liberaleren Bundesland lebt, Euch an diese Ratschläge zu halten, da Ihr somit eine Investitionssicherheit und einen Fortbestand Eures Geländes garantieren könnt.


Wahl des geeigneten Grundstücks
Welches Gelände ist für einen Paintballplatz rechtlich am besten geeignet?

Bei jedem Grundstück in Deutschland ist genau vorgeschrieben was man auf diesem Grundstück machen darf.
Das Ganze steht im Flächennutzungsplan. Der Flächennutzungsplan sagt, das man zum Beispiel in einem Wohngebiet keine Chemieanlage bauen darf, sondern nur Wohnungen, und sogar hier kann unter Umständen das Aussehen der Häuser oder die Anzahl der maximalen Stockwerke vorgeschrieben sein.

Daher kann man für ein Paintballspielfeld nicht einfach von Bauer Hein den Acker mieten, denn dieser Acker ist als landwirtschaftliche Nutzfläche verplant und Landwirtschaft ist Paintballspielen nun wirklich nicht.

Ebenso sind Wälder forstwirtschaftliche Nutzflächen und unterliegen oftmals einem besonderen Schutz, da dort Tiere brüten, weiterhin sind grundsätzlich Waldsperrungen nicht zulässig und das Gelände kann somit nicht befriedet werden.


Gelände, die ohne Probleme verwendet werden können, sind reine Gewerbegebiete. Weitere detaillierte Informationen über die einzelnen Formen von Baugebieten und Ihre Nutzungseinschränkungen sind in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu finden. In der Regel wird man als Laie ohne anwaltliche Hilfe aus den vielen Verordnungen nicht wirklich schlau, daher beschränkt man sich am besten auf reine Gewerbegebiete. Hierbei ist zu beachten, das alte Gewerbegebiete oftmals sehr günstig vermietet werden, neue Gewerbegebiete hingegen in der Regel extrem teuer sind. In alten Gewerbegebieten siedeln sich oftmals Schrotthändler etc, an. Schaut einfach mal nach alten leerstehenden Fabriken, die eine soliden Zaum um das Gelände haben und bei denen oftmals große Freiflächen vorhanden sind, die mittlerweile mit Bäumen und Sträuchern wieder überwuchert sind. Halden in ehemaligen Kohleregionen sind unter Umständen auch eine interessante Alternative. Hallen sind auch sehr interessant, aber in der Regel sind Hallen entweder so verfallen, das man sie nicht mehr betreten/benutzen darf, oder sie kosten ab 2,5€ pro qm Monatsmiete und bei einem Mindestbedarf von 1500qm erreicht man schnell die stolze Summe von 3750 € Monatsmiete (!).
Ein Außengelände sollte 8000qm (80m*100m), die Größe eines Standard Fussballplatzes, nicht unterschreiten. Dies sind natürlich nur Erfahrungswerte, die bei Speedball oder anderen Varianten erheblich abweichen können. Es gilt, erlaubt ist was gefällt.

Das Bundesemissionsschutzgesetz und hier speziell die TA Lärm ist zu beachten, sollte aber in reinen Gewerbegebieten ein zu vernachlässigender Faktor sein.

Zusammenfassung:
Die 8 goldenen Regeln zum eigenen Spielfeld:

1. Die Waffen dürfen maximal 7,5 Joule Mündungsenergie haben (ca. 210fps)
2. Die Paintballs dürfen das Gelände nicht verlassen. (Am besten ein mind. 3m hohen Fangzaun.)
3. Das Gelände muß umfriedet sein. (Wäre durch den Fangzaun schon gegeben.)
4. Das Gelände darf nicht von außen einsehbar sein. (Hier reicht es auch wenn das Gelände an einem Privatweg liegt, dessen begehen für unbefugte verboten ist)
5. Das Gelände darf nur von einem klar vorher bestimmten Personenkreis besucht werden, am besten Mitglieder des Clubs oder Vereins.
6. Der Club oder der Verein muß nicht e.V. (eingetragener Verein beim Amtsgericht) sein.
7. Es darf kein Öffentlichkeitsbezug hergestellt werden. (Werbung etc..)
8. Gelände, die ohne Probleme verwendet werden können, sind reine Gewerbegebiete.



und von muß ein netz steht da nichts damit auch der weise mann mir glaubt
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 23.05.2005, 19:54    Titel:

WER LESEN KANN.... usw.

Sinnvoll ist ein mind. 3 Meter hoher Zaun aus speziellem Paintballfangnetz. Somit ist eine ausreichende Befriedung gesichert, zum anderen reicht je nach Geländebeschaffenheit, ein normaler Zaun mit ausreichend Zwischenraum zum Spielfeld quasi eine Sicherheitszone aus um zu Gewährleisten das niemand durch umherfliegende Paintballs ernsthaft verletzt oder auch nur gestört werden kann. An kritischen Stellen sollte man den Zaun auf 5,50m bis 6m erhöhen.

ZITAT: Das Gelände darf nicht von außen einsehbar oder für Fremde begehbar sein. Dies stellt sonst einen unzulässigen Öffentlichkeitsbezug dar.

BOTONUNG LIEGT AUF BEGEHBAR!!

ZITAT:Ihr seid dafür verantwortlich, daß niemand Euer Paintballspiel beobachten darf, der nicht eindeutig und nachweisbar zu eurer Spielergruppe gehört.

wie willst du das ohne nen zaun/netz hin kriegen???

Zitat:Ihr seid dafür verantwortlich, daß niemand Kenntnis davon bekommt, sei es durch Werbung oder Mundpropaganda, das Ihr auf Eurem Paintballspielfeld Paintball spielt, der nicht eindeutig und nachweisbar zu Eurer Spielergruppe gehört.

DURCH DEINEN AUFRUF HIER HAST DU DAGEGEN SCHON MAL VERSTOßEN!!!

ZITAT: Ebenso sind Wälder forstwirtschaftliche Nutzflächen und unterliegen oftmals einem besonderen Schutz, da dort Tiere brüten, weiterhin sind grundsätzlich Waldsperrungen nicht zulässig!!!!! und das Gelände kann somit nicht befriedet werden.

EIN BESONDERS WICHTIGER ABSATZ!!!

der weise Mann
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 23.05.2005, 19:59    Titel:

den hatte ich noch vergessen...

Zu immer wiederkehrenden Streitigkeiten führt die Aussage befriedetes Besitztum. Einfaches Absperrband alleine reicht mit Sicherheit NICHT!!! aus.

ist ja schön das du mal nen link von mir genutzt hast! aber wirklich verstanden hast du nicht was der Stephan Wildemann da geschrieben hat oder??
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 23.05.2005, 23:27    Titel:

no risk no fun
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 23.05.2005, 23:40    Titel:

es war schön mit dir zu diskutieren ich habe mein ziel ereicht viele neue leute zum spaß haben kennen gelernt dank dir du hast das ganze am leben erhalten mit deiner mies mache rei
team verdoppelt ziel erreicht
vielleicht können wir ja mal wieder so nett diskutieren
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 24.05.2005, 11:19    Titel:

ich wollte nix mies machen..
ich freue mich wenn neue Leute zum Paintball kommen! Aber dann sollen sie das bitte legal machen..
Und da dir wohl die Argumente auszugehen scheinen verabschiedest du dich! Verlieren mit Anstand... Respekt!
Und ich hoffe auch das ihr nicht erwischt werdet... aber nur im Interesse des Paintballs...denn sonst heißt es wieder die bösen rechtsradikalen Paintballer...
Und auch dir wünsche ich nichts schlechtes.. Ich denke du kannst ja nix dafür.. wurdest vielleicht als Kind mal fallen gelassen oder so...

Irgendwann werde ich dich mal aufm RICHTIGEN Feld muggen...
BONUSBALLS ohne ende...
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 24.05.2005, 17:39    Titel:

[size=24]Ich denke du kannst ja nix dafür.. wurdest vielleicht als Kind mal fallen gelassen oder so... [/size]

und dir gehen die argumente auch aus oder ?
ich habe dich nicht so persönlich angegriffen wie du das hier mit mir machst
aber das bringt die weissheit so mit sich
Nach oben
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neue Antwort erstellen    www.owl-go.de Foren-übersicht -> Sport Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehe zu Seite 1, 2, 3  Weiter
Seite 1 von 3


 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


phpBB